Anwalt für Arbeitsrecht & Kündigungsschutz

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Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Fokussiert auf das, was wir am besten können: Ihren Arbeitsplatz schützen oder die beste Abfindung sichern.

Kündigungsschutzklage

Wir klagen fristgerecht gegen Ihre Kündigung beim Arbeitsgericht.

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Abfindungsverhandlung

Wir verhandeln die maximale Abfindung für Sie. Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner für eine erste Einschätzung.

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Aufhebungsvertrag prüfen

Bevor Sie unterschreiben: Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag.

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Kündigung prüfen lassen

Formfehler, fehlende Betriebsratsanhörung – wir finden Schwachstellen.

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Abfindungsrechner

Berechnen Sie Ihre mögliche Abfindung nach der Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter × Betriebszugehörigkeit.

Kostenrechner nach RVG

Was kostet ein Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage?

Streitwert = 3 × Bruttomonatsgehalt

Was unsere Mandanten sagen

Glossar: Arbeitsrecht von A–Z

Die wichtigsten Begriffe rund um Kündigung, Abfindung und Kündigungsschutzklage.

Einmalzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Die Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Berechnungsgrundlage für die Abfindungshöhe. Regelabfindung = 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit.
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vorsicht: Kann zu Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Eine im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegte Frist, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Wird sie versäumt, erlischt der Anspruch unwiederbringlich.
Das Interesse des Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz zu behalten. Die Klage zielt formal auf Feststellung ab, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Kündigung aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht.
Eine Bestimmung, die besagt, dass mit Erfüllung der Vereinbarung alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten sind.
Erster Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht, in dem eine gütliche Einigung angestrebt wird. Findet i.d.R. 2–6 Wochen nach Klageeinreichung statt.
Die gesetzliche Frist nach § 4 KSchG, innerhalb derer eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden muss. Nach Ablauf gilt die Kündigung als wirksam.
Klage vor dem Arbeitsgericht, mit der ein Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Kündigung feststellen lässt. Muss innerhalb von 3 Wochen erhoben werden.
Der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung den Empfänger tatsächlich erreicht. Ab diesem Moment beginnt die 3-Wochen-Frist.
Eine Einigung vor Gericht, bei der das Arbeitsverhältnis meist gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird.
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber soziale Gesichtspunkte berücksichtigen: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
Eine ordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist – also betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen.
Eine Sanktion der Agentur für Arbeit (meist 12 Wochen), wenn man durch einen Aufhebungsvertrag freiwillig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat.
Rechnerische Grundlage für die Gerichts- und Anwaltskosten. Bei Kündigungsschutzklagen entspricht er in der Regel 3 Bruttomonatsgehältern.
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Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, Klage einzureichen.

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